Umsteigen, nicht aussteigen!

20 Antworten der BNetzA, und Kommentare dazu

Um den 25. Nov. 2020 wurden die Antworten der BundesNetzAgentur hier veröffentlicht und einigen tausend Kontakten der Zugang mitgeteilt. Darauf kamen die unten wieder gegebenen Kommentare (Namen sind mir bekannt)

Zusammengefasst ist die überwiegende Ansicht:

Die Agentur verlässt sich rechtlich und formal auf die bestehenden Gesetze, Vereinbarungen und Zusagen der Betreiber. Sie folgt den Vorgaben der Legislative, geht nicht darüber hinaus.

 Sie glaubt, rein rechtlich eine Stromversorgung mit den Energieanbietern und Verteilern zu sichern. Anders als diese  meint die BNetzA, dass die Anbieter weiter im Obligo zur Versorgungssicherheit wären. Rein rechtlich mag das stimmen, aber durch Rechtsmittel allein sind noch nie Werte geschaffen worden – die DDR lässt grüssen.

Das ist für Bürger nicht hinnehmbar. In Notsituationen würden sie „von Pontius nach Pilatus“ verwiesen- hier ist eine eindeutige Klarstellung dringend erforderlich – eine Sache der Politik.

Man hofft offenbar, durch preisliche Anreize die Anbieter zu genügend Darbietung zu jeder Zeit bewegen zu können. Das wird sicher gehen, solange der Agentur genügend Mittel (aus Umlagen und Steuern) dazu bewilligt werden. Schon ab 2021 werden damit die wirklichen Kosten der Kilowattstunde verschleiert.

Die Agentur nutzt die ihr verfügbaren Mittel offenbar nicht, um den politischen Entscheidern die Lage deutlich zu machen – oder sie findet kein Gehör. Ihr Horizont mit 10 Jahren ist deutlich zu eng, weil Energieversorgung, insbesondere Elektrizität, viel längere Zeiten zum Kapazitätsaufbau benötigt. Sie denkt derzeit nur an Gaskraftwerke, übersieht aber, dass diese end-to-end ebenso umweltschädlich sind, wie heimische Kohleverstromung.

Welche Folgen ergeben sich daraus?

Der Strom für Haushalte, Gewerbe und Industrie wird deutlich teurer, auch wenn er durch Steuermittel herabsubventioniert wird. Das gab es auch in der DDR. Es werden viele Einflussfaktoren pauschal erwähnt, was die Lage nicht klarer macht. Der Verweis auf Wettbewerb zieht nicht, weil eben dieser durch die vielen Eingriffe schon verzerrt ist und noch mehr verzerrt wird.

Verstärkter Gasverbrauch stört nicht, weil man sich auf die politische Lage eingestellt hat. Das mag aus Sicht eines Unterabteilungsleiters stimmen, jedoch darf es nicht Sicht der Agentur sein. Schon gar nicht sollte dies die Meinung des zuständigen Ministers für Wirtschaft sein.

Hier folgen die Antworten im Einzelnen – neueste zuoberst – :

dank Ihres Hinweises ist es mir gelungen, die Antwort der Bundesnetzagentur zu finden und zu lesen. Für mich als Nichtexperten ist sie beunruhigend, weil mehrfach nur auf die begrenzte Verantwortung dieser Behörde hingewiesen wird. Es bleibt also das Problem der politischen Verantwortung. Immerhin hat die Netzagentur sorgfältig geantwortet. Noch beunruhigender finde ich die Anmerkungen von Prof. Vahrenholt!

Viele Grüßen und ein schönes Wochenende

O.P

Ein Planungshorizont von 10 Jahren ist entschieden zu gering. Das gilt nicht nur für Kraftwerke, das gilt auch für Leitungsbauten und oft auch für andere Investitionsvorhaben bei der Infrastruktur für das Stromversorgungssystem. Politische Vorgaben engen nach meinem Eindruck das eigenständige Denken oft in unzulässiger und sogar extremer Weise ein. Ich erlebe Äußerungen vom BMWi sogar als wirklichkeitsverneinend und die Naturgesetze ignorierend. Beispielsweise wurde in einem BMWi-Newsletter einmal angekündigt, dass wir demnächst „mitdenkende“ Zähler erhalten. Das ist gegenüber dem völlig unpassenden Begiff „intelligenter“ Zähler sogar noch eine Steigerung. Mitarbeiter der BNetzA wiederum behandeln Fachleute aus der Branche nach Berichten von Betroffenen nicht auf Augenhöhe. Es scheint sich bei dieser Behörde auch eine Art von Kontrollsucht zu verbreiten. Das Marktstammdatenregister ist dabei die „Krönung“.

Gruß  F.H.

so wie ich die Antwort verstehe, hat die Politik ihre Verantwortung abgebeben. Private Versorger sollen uns die Energie sicher stellen. Dies kann wohl nicht wahr sein, wo bleibt die Verantwortung unserer gewählten Vertreter? Ohne Strom funktioniert gar nichts mehr!

Krankenhäuser – Pflegeheime – heute in aller Munde unserer Politiker, wie soll dort die Stromversorgung dann gesichert werden?

Arbeitsplätze, Lebensmittelversorgung … die Liste lässt sich unendlich  fortsetzen.

Viele weitere Fragen stehen dann im Raum – bleibt zum Beispiel das Grundwasser Allgemeingut?

Viele Grüße

H.G

wenn ich die Antworten und die Darstellung Prof. Vahrenholts durchlese, dann ist das Ergebnis eine Wahrnehmung großer Verantwortungslosigkeit. Das Motto: verschon mein Haus, zünd‘ andre an. Wir wollen erneuerbare Energien und wenn sie nicht reichen, holen wir aus dem Ausland den Rest zu unserem Konsum. Das Ausland darf ja ruhig CO2-basiert Energie erzeugen, Hauptsache, unsere deutschen Politiker stehen als „Saubermänner und -frauen“ da. Wir vernichten Wälder, weil wir Autobahnen und Gewerbegebiete glauben zu brauchen. Vor dem Wort „Atom“ schreckt jeder Politiker zurück, weil der Begriff die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt. Corona zeigt uns, wie unbedeutend wir sind. Mit dieser Energiepolitik und der Unfähigkeit, ein Problem zu Ende denken zu wollen, weil dann die Wahlperiode schon wieder vorbei ist, schicken wir unsere Intelligenz nach China und warten selbst auf die erlösende neue Pandemie.

Meine Enkelin wird in einem Monat 13 Jahre alt und interessiert sich für Künstliche Intelligenz. Ich habe heute bei ihr angefragt, ob sie in der Schule mit anderen einmal ausrechnen kann, wie viele Windkraftanlagen gebraucht würden, wenn wir auf erneuerbare Energien umsteigen wollen. Mit solchen Fragen die die Kinder fassen können, auch für Solaranlagen, könnten deren Wünsche (inspireiert von Fridayforfuture) realistischer werden, auch nachfragender. Einheitliche Begriffe könnten die Denkfähigkeit erleichtern: Kraftwerke wie Windkraftwerke, Solarkraftwerke, Kernkraftwerke, Gaskraftwerke (Nordstream2), also, welcher Rohstoff setzt das Kraftwerk in Gang?

Mit freundlichen Grüßen

K.K.

vielen Dank für den link und den Hinweis auf die Antworten der BNAg. Die Antworten werden Sie ebenso wie mich nicht überrascht haben. Die BNAg ist eine Behörde, die die Einhaltung der politischen Vorgaben überwacht. Den Energieversorgern bleibt es überlassen für eine sichere Stromversorgung zu sorgen.

Die Ausführungen von Herrn Prof. Vahrenholt weisen sehr eindrucksvoll auf die Verfügbarkeitsfragen und die enormen Zuwächse des Stromverbrauchs hin, die bei der bevorstehenden Sektorkopplung auf uns zukommen.

Die errechneten Flächenbedarfe schrecken ab, haben aber auch einen Fehler in den Annahmen. Er geht von Windenergieanlagen im Binnenland aus. Ein starker Zuwachs wird aber bei den off-shore Anlagen stattfinden. Diese sehen zwar auch nicht besonders schön aus, wenn man Urlaub an der See macht haben aber einen höheren Nutzungsgrad und stehen im jeweiligen Windpark näher zusammen (nicht 1000 m zwischen jedem Windrad). Der angenommene Abstand von 1000 m trifft auch nicht für die einzelnen Windräder in on-shore Anlagen neuer Windparks zu. Bei 500 m Abstand ergibt das einen Flächenbedarf, der „nur“ ein Viertel dessen ausmacht, von dem Herr Vahrenholt spricht.

Sie und ich wissen, dass viele dieser Probleme von den „Regenerativen“ nicht bedacht wurden und auch nicht bedacht werden wollen, denn dann schwindet die Idealvorstellung der neuen klimagerechten Energiewelt. Leider ist immer noch die nukleare Energiebereitstellung in deren Vorstellung ein Werk des Teufels.

Mit freundlichen GrüßenG.D.

 

die Antworten der Bundesnetzagentur enthalten für mich keine Überraschungen. Interessant ist lediglich, dass bisher anscheinend noch kein Mehrbedarf für E-Autos und die Produktion von Wasserstoff durch Elektrolyse von Ökostrom geplant ist.

Wie wollen Sie aus dieser Antwort die Forderung nach Kernenergie ableiten ?

Beste Grüße

A.B.

die Antworten der Bundesnetzagentur sind durchaus erhellend, konsistent mit ihren Aufgaben.  Sie kontrolliert ja nur die leitungsgebundenen Märkte Strom, Erdgas und Telekom, daher laufen manche Fragen ins Leere.  Interessant ist nun, sich mit den genannten Szenarien auseinanderzusetzen, die die Arbeitsgrundlage der BNA darstellt.  Schon einmal bemerkenswert:  Der Atomausstieg soll durch einen gewaltigen Zubau von fossiler Erzeugungskapazität mit Erdgas kompensiert werden, was auf dem Papier zunächst gut aussieht.  Tatsächlich weiß man, dass wegen der Leckagen bei Produktion und Transport von Erdgas kaum weniger CO2-Äquivalente frei werden als bei Steinkohlekraftwerken über den gesamten Lebenszyklus betrachtet.  Für diesen Betrug ist aber das Bundesumweltministerium zuständig, die BNA als nachgeordnete Behörde muss die vorgegebenen Zahlen zur Emissivität der verschiedenen Energieträger übernehmen.

Interessant wäre in meinen Augen noch zu wissen, ob die BNA bei Erkennen von Versorgungsengpässen im Strommarkt das Recht hätte, ein Kern- oder Kohlekraftwerk über den vereinbarten Schließungszeitpunkt hinaus am Netz zu halten.  Dies wäre dann ein Zielkonflikt zwischen Energiewirtschaftsgesetz auf der einen Seite und dem Kohleausstiegsgesetz sowie dem Atomgesetz §7 (Endzeitpunkte der einzelnen KKW) auf der anderen Seite.  Also:  Sollte es Konflikte zwischen dem AtG und dem Kohleausstiegsgesetz auf der einen Seite und dem EnWG auf der anderen Seite im Hinblick auf die Versorgungssicherheit geben, welchem Gesetz wird die Bundesnetzagentur den Vorrang einräumen?  Könnte die BNA ein Abschaltbegehren von Kohle- und Kernkraftwerksbetreibern verweigern, wenn die Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie lokal nicht gesichert wäre?  (Gerade Bayern ist ein solcher Kandidat, die Abschaltungen von Gundremmingen und Isar-2 bedrohen nach nicht-öffentlichen Aussagen aus der bayerischen Staatskanzlei die regionale Versorgungssicherheit der wichtigen Industriezentren.)

Herzliche Grüße,

B.P.

 

Soweit erste Kommentare zur Antwort der BNetzA.

weitere sind erwünscht an Jochen.michels-at-jomi1.com

  1. Ist es richtig, dass die gesamte Verantwortung für die Sicherheit der Versorgung schon jetzt bei der BNetzAg liegt?

In einem liberalisierten Strommarkt wie in Deutschland obliegt die sichere Versorgung mit Ener­gie zunächst den privaten Energieversorgungsunternehmen, was auch in § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 EnWG gesetzlich fixiert wurde. Über die Einhaltung dieser Verpflichtung wacht die Bundesnetza­gentur und kann zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit Maßnahmen nach den §§ 30 ff. und 65 EnWG treffen. Zudem obliegt der Bundesnetzagentur ab dem 1. Januar 2021 das Monito­ring der Versorgungssicherheit nach § 51 EnWG, welches bislang vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wahrgenommen wurde.

2. Stimmt es, dass die BNetzAg keine eigenen Kapazitäten betreibt?

In einem liberalisierten Strommarkt obliegt die Energieversorgung privaten Anbietern. Die Bun­desnetzagentur ist eine Behörde und betreibt keine eigenen Kapazitäten.

3. Ist sie daher allein auf Zusagen der weiter bestehenden Kraftwerksbetreiber angewiesen ?

Nein. Um die Versorgungssicherheit auf einem angemessenen Niveau zu halten, bestehen diver-se Instrumentarien, um den Bedarf an Kapazitäten sicherzustellen, beispielsweise die Regelleis­tung, siehe Fragen 18 und 19. Zusätzlich hat der Gesetzgeber die sogenannte Kapazitätsreserve eingeführt. Die Kapazitätsreserve soll in Zeiten, in denen trotz freier Preisbildung auf dem Groß­handelsmarkt kein ausreichendes Angebot zur Deckung der gesamten Nachfrage zur Verfügung steht, zusätzliche Leistung bereitstellen. Dazu werden bestehende Erzeugungsanlagen, Speicher oder Lasten außerhalb des Strommarktes vorgehalten und bei Bedarf auf Anweisung der Über­tragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit Regelzonenverantwortung nach Ausschöpfung der marktlichen Alternativen eingesetzt. Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt werden damit so gering wie möglich gehalten. Für den ersten Erbringungszeitraum (1. Oktober 2020 bis 30. September 2022) haben die Übertragungsnetzbetreiber 1.056 MW Leistung beschafft. Für den darauffolgenden Erbringungszeitraum (1. Oktober 2022 bis 30. September 2024) wird ein Ausschreibungsverfah­ren vom 1. Januar 2021 bis zum 1. April 2021 durchgeführt.

4. Wer garantiert, dass diese immer genügend einsatzbereite Kraftwerke vorhalten (können)?
Die Übertragungsnetzbetreiber überwachen fortlaufend, dass stets ausreichend gesicherte Er­zeugungskapazitäten zur Lastdeckung bereitstehen. Diese Überwachung erfolgt sowohl tagesak­tuell als auch im Voraus für die folgende Woche, den folgenden Monat und das folgende Jahr. Kraftwerksausfälle, etwa aufgrund von Revisionen oder technischen Defekten müssen die Be­treiber den Übertragungsnetzbetreibern melden. SoWte die Vorausschau der Übertragungsnetz­betreiber den bisher noch nie eingetretenen und äußerst unwahrscheinlichen Fall ergeben, dass die gesicherte Kraftwerksleistung in Deutschland zusammen mit den Stromimporten aus dem Ausland zur Lastdeckung nicht ausreichen, stehen umfassende Kraftwerksreserven bereit (Kapa­zitätsreserve und Sicherheitsbereitschaft, siehe auch Frage 3), sodass der Strombedarf stets ge­deckt werden kann.

5. Welche neuen Kapazitäten (zB Gas, Öl) kommen bis 2038 hinzu?

Der Bundesnetzagentur liegen keine verbindlichen oder ausreichend konkreten Meldungen zu neuen Kraftwerkskapazitäten bis zum Jahr 2038 vor. Aus diesem Grund stützen wir unsere Ant­wort im Folgenden auf die Annahmen aus dem Szenariorahmen Strom der Bundesnetzagentur.

Da die zukünftige Entwicklung an Erzeugungskapazitäten von zahlreichen beeinflussenden Fakto­ren abhängt, werden hierin verschiedene Szenarien abgebildet, die als Basis für die Ermittlung des Netzausbaubedarfs dienen. Der aktuelle genehmigte Szenariorahmen bildet das Zieljahr 2035 in drei Szenarien (A2035, B2035, C2035) und das Jahr 2040 in einem Szenario B2040 ab. In allen Szenarien wird der Kohleausstieg berücksichtigt. Über das Jahr 2038 selbst können insoweit keine Aussagen getroffen werden. Als Bandbreite der möglichen Entwicklung von installierter Leistung des Energieträgers Erdgas gibt der Szenariorahmen für 2035 38,1 GW bis 46,7 GW und für 2040 42,4 GW (Referenz 2019: 30 GW) an. Für die installierte Leistung des Energieträgers Öl gibt der Szenariorahmen für 2035 1,3 GW und für 2040 1,1GW (Referenz 2019:4,4GW) an.

6. Wieviel stabile Kapazität werden wir dann in 2038 haben ?

Der Begriff der „stabilen“ Kapazität ist der Bundesnetzagentur nicht bekannt. Es wird angenom­men, dass sich unter der stabilen Kapazität die dargebotsunabhängige Leistung (konventionelle Leistung, Biomasse, Wasserkraft) zu verstehen ist. Da für 18 Jahre in die Zukunft noch keine ver­bindlichen Anschlussbegehren oder Bauentscheidungen vorliegen, stützen wir uns bei der Ant­wort auf die Annahmen des Szenariorahmens. Der Szenariorahmen 2021-2035 nimmt als Summe an dargebotsunabhängiger Leistung in deutschland 70,8GW bis 76,3 GW für die Szenarien für das Zieljahr 2035 und 71,2GW für das Jahr 2040 (Referenz 2019:113,2 GW) an. Die Summe an dar-gebotsabhängiger Leistung wird mit 235,9GW bis 246,3 GW für das Zieljahr 2035 und für das Jahr 2040 255,9 GW (Referenz 2019:111,1 GW) angegeben. Eine detaillierte Auflistung der jeweiligen installierten Leistung der einzelnen Energieträger für das Zieljahr 2035 und das Szenario B2040 sind im Szenariorahmen 2021-2035 veröffentlicht. Obige Werte zur installierten Leistung können zur Bewertung der Versorgungssicherheit allein nicht herangezogen werden. Hierzu ist ein wahr-scheinlichkeitsbasierter Ansatz, der den Stromaustausch mit dem Ausland sowie die Eintritts­wahrscheinlichkeiten verschiedener Einflussgrößen (z.B. Kraftwerksausfälle) adäquat abbildet, heranzuziehen.

7. Sind bis dahin stabile grundlastfähige Kapazitäten auch aus Wind und Sonne zu erwarten ?

Die Erzeugung von Strom mittels Emeuerbarer Energien aus Wind oder Sonne schwankt natur­gemäß. Durch einen stetigen Ausbau der Erneuerbaren Energien, inklusive der Nutzung grund-lastfähiger Biomasse und Wasserkraft und der Ergänzung durch bestehende konventionelle Kraftwerke sind im Jahr 2028 genügend Kapazitäten für eine stabile Versorgung zu erwarten. Durch ein eng vermaschtes Übertragungsnetz im europäischen Verbund kann zudem auch die nationale Versorgungssicherheit durch Ausgleicheffekte weiter entfernt liegender Erzeugungska­pazitäten, z. B. aus regenerativen Energien oder Speicher, deutlich erhöht werden.

8. Rechnen Sie konkret mit nennenswerten Stromspeicherkapazitäten über heute vorhandene hin­aus?

Ja. Die Bundesnetzagentur nimmt im Szenariorahmen 2021-2035 je nach Szenario für das Jahr 2035 eine installierte Leistung an Großbatteriespeichern zwischen 3,6 und 3,8 GW (Referenz 2019: 0,4 GW) und eine installierte Leistung an PV-Batteriespeichern zwischen 11 und 16,8 GW (Referenz 2019: 0,6 GW) an.

9. Mit welchen Mengen an Importstrom rechnen Sie ab 2030 pro Jahr und von welchen Ländern?
In welchem Umfang und mit welchen Ländern Strom in Zukunft im- und exportiert wird, kann heutzutage niemand mit hinreichender Genauigkeit beantwortet. Die europäischen Übertra­gungsnetzbetreiber vereinbaren im TYNDP Austauschkapazitäten für den Stromhandel zwischen einzelnen Ländern. Diese Werte haben die Übertragungsnetzbetreiber bei ihren Planungen im Netzentwicklungsplan zu berücksichtigen. In dem Szenario C2030, das den deutschen Kohleaus­stieg hinreichend berücksichtigt, ergibt sich aus der Simulation des europäischen Energiemarktes eine Nettoexportmenge von 44,4 TWh. Die Aufteilung auf die jeweiligen Länder können Sie dem zweiten Entwurf des NEP 2019-2030 (unter www.netzausbau.de) entnehmen. Das deutsche Übertragungsnetz kann im europäischen Binnenmarkt nicht als abgeschottetes „Inselnetz“ be­trieben werden. Ganz abgesehen davon ist Deutschland bis auf weiteres zur Aufrechterhaltung ständiger Versorgungssicherheit auf zeitweise Stromimporte angewiesen. Umgekehrt hat es ein Interesse daran, erzeugten Strom ins Ausland zu liefern. Langfristig wird es sich dabei zuneh­mend um regenerativ erzeugten Strom handeln, der im Ausland konventionell erzeugten Strom vom Markt verdrängt.

10. Mit welchen Mengen an Primärenergie-Importen rechnen Sie ab 2030?

Als Primärenergie versteht man die Form der Energie vor Umwandlung in eine nutzbare Energieform, also beispielsweise die Energie, die Kohle, Gas oder Erdöl entnommen werden kann, aber auch die Energie des Sonnenlichts. So wie die Import- und Exportmengen an elektri­scher Energie (siehe Frage 9), können auch die Import- und Exportmengen an Primärenergieträ­gern für das Jahr 2030 nicht genau vorausgesagt werden. Weitere Informationen können der Studie „Energiewirtschaftliche Projektion und Folgeabschätzungen 2030/2050″, die im Auftrag des BMWi erstellt wurde, entnommen werden.

11. Trifft es zu, dass wir ab 2030 etwa 80 Prozent unserer gesamten Energie (ca. 600 TWh Strom p.a. und noch zweimal soviel für Heizung, Industrie, Verkehr, also rund 1800 TWh) vom Ausland be­ziehen müssen?

Im Sinne des Klimaschutzes ist es das erklärte politische Ziel Deutschlands, dass im Bereich der Stromversorgung 65% des inländischen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien ge­deckt werden sollen. Wie hoch der Energieverbrauch in den anderen Sektoren wie Wärme und Verkehr im Jahr 2030 ist, hängt von vielen Faktoren ab.

12. Ist eine so hohe Auslandsabhängigkeit unserer Energieversorgung bewusst und ggf. politisch gewollt?

Importe von Energieträgern wie Öl, (Stein-)Kohle, Erdgas und Uran sind kein neues Phänomen. Für eine sichere, klimafreundliche und preisgünstige Energieversorgung mit Energie ist Deutsch­land, aber auch Europa auf ein gut ausgebautes europäisches Stromübertragungsnetz und Gas­fernleitungsnetz angewiesen. Dadurch ist sichergestellt, dass ein starker EU-Binnenmarkt im Be­reich der Energieversorgung bestehen bleibt und im Stromsektor auch regionale Schwankungen Erneuerbarer Energien zwischen den einzelnen Ländern ausgeglichen werden können.

13. Kann aus Ihrer Sicht der Strompreis unter 30 Cent (bzw. 15 Cent für Gewerbe) je kWh sicherge­stellt werden?

Die zukünftige Entwicklung des Strompreises im Gewerbe hängt von vielen Faktoren ab. Die Bundesnetzagentur erstellt hierzu keine eigenen Prognosen/Ein gut ausgebautes Stromnetz, Wettbewerb auf den Strommärkten und eine Regulierung, die Effizienzanreize für von Vertriebs­interessen entflochtenen Stromnetzbetreiber setzt, liefert einen Beitrag für eine preisgünstige Versorgung mit Strom.

14. Gilt dies auch, wenn er aus Steuermitteln subventioniert werden sollte, wie angekündigt ist?
siehe Frage 13.

15. Wird transparent gemacht, wie hoch der Strompreis inklusive der evtl. Steuersubventionen wirklich ist?

Informationen zu den Einzelhandelspreisen für Strom finden sich Monitoringbericht 2019 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes auf den Seiten 282 ff.:

https://www.bundesnetzaqentur.de/SharedDocs/Mediathek/Berichte/2019/Monitorinqbericht Enerqie2019.pd f:isessionid=929BE3A7386E3E8B51 C8A87BCD13E4A8? blob=publicationFile&v=6

16. Liegen Ihnen Daten vor über Investitionen, die in Deutschland wegen der Energiekosten unter­blieben sin und unterbleiben werden?

Hierzu liegen der Bundesnetzagentur keine Informationen vor.

17. Schließt die BNetzAG auch Verträge mit ausländischen Stromlieferanten ab?

Nein. Die Bundesnetzagentur ist eine Behörde und kein Akteur auf dem Strommarkt. Die Strom­versorgung- und Belieferung in Deutschland und Europa erfolgt nicht durch staatliche Stellen, sondern durch private Unternehmen.

18. Wie ist gesichert, dass diese auch bei eigenem Bedarf zuerst nach Deutschland liefern?
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Strommarkt nach denselben ökonomischen Prinzipien funktioniert wie jeder andere Markt auch: Ein wirtschaftlich rational handelndes Unternehmen wird vertragliche Lieferverpflichtungen gegenüber seinen Kunden grundsätzlich nur insoweit eingehen, wie es in der Lage ist, diese Verpflichtung auch zu erfüllen. Wird der Stromlieferant dennoch vertragsbrüchig führt dies im Übrigen nicht dazu, dass der Endkunde nicht mehr mit Strom beliefert wird. Die Übertragungsnetzbetreiber halten u.a. für derartige Fälle stets in aus­reichendem Maße Erzeugungsleistung vor, um die infolge des Ausfalls eines Lieferanten fehlen­den Strommengen jederzeit auszugleichen (Regelleistung).

19. Was geschieht, wenn diese aus technischen Gründen nicht liefern können?

Aus welchen Gründen ein Stromlieferant seiner Lieferverpflichtung im Einzelfall nicht nachkom­men kann, ist im Hinblick auf die Versorgung seiner Endkunden unerheblich, da diese – wie in Frage 18 dargestellt – in jedem Fall weiterversorgt werden.

20. Können Großverbraucher ihren Strombedarf auch direkt mit ausländischen (Kern-)Kraftwerken kontrahieren?

Grundsätzlich ja, jedoch erfolgt in der Regel der Abschluss entsprechender Stromlieferungsver­träge nicht direkt mit einem (Kem-)Kraftwerksbetreiber, sondern mit einem Stromhandelsunter­nehmen, in dessen Erzeugungsportfolio sich (Kem-)Kraftwerke befinden können.